Lange galt: Was die Anlage erzeugt und im Haus nicht braucht, geht ins Netz. Für neue Anlagen stimmt das so nicht mehr. In Österreich darf der Netzbetreiber die Einspeisung kappen, in Deutschland gilt für viele Neuanlagen eine feste Obergrenze, bis ein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut ist. Wer eine Einspeisebegrenzung nicht schon bei der Planung berücksichtigt, wählt womöglich den falschen Zähler oder verschenkt Ertrag, der mit einem Speicher im Haus geblieben wäre.
Dieser Artikel ordnet die Regeln in beiden Ländern und zeigt, wie die Geräte aus unserem Sortiment sie umsetzen. Verbindlich bleibt, was im Netzzugangsvertrag und in den technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers steht.
Österreich: Spitzenkappung nach § 101 ElWG
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz gibt dem Netzbetreiber ein Recht, das er vorher nicht hatte. Die Wirtschaftskammer fasst es in ihrem Vortrag zum ElWG vom 11. März 2026 so zusammen (Folien 24 und 25):
- Bei neuen und wesentlich geänderten PV-Anlagen darf der Netzbetreiber die Einspeisung auf bis zu 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen.
- Bei Anlagen unter 7 kW netzwirksamer Leistung ist keine Spitzenkappung möglich.
- Eine statische Begrenzung, also ein fester Höchstwert, ist nur erlaubt, solange der Netzbetreiber die Anlage nicht ansteuern kann. Sobald er das kann, muss er dynamisch kappen.
Für die Ansteuerbarkeit hat der Netzbetreiber Fristen: bis 1. Juni 2028 für Anlagen über 25 kW netzwirksamer Leistung, bis 1. Juni 2029 über 3,68 kW und bis 1. Jänner 2030 über 0,8 kW. Die digitale Schnittstelle dafür legt die E-Control in den Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) fest. Bis dahin wird es also vor allem feste Grenzen geben.
Was heißt das in Kilowatt? Das Wirtschaftsministerium rechnet vor: Bei 10 kWp wären es 7 kW Einspeiseleistung. Bei 15 kWp ergeben 70 % 10,5 kW, bei 20 kWp 14 kW. Das Ministerium schreibt auch, dass bei einer Südanlage weniger als eine von 100 erzeugten Kilowattstunden abgeregelt würde, selbst wenn sie alles einspeiste. Wer einen Speicher hat oder viel selbst verbraucht, verliert praktisch nichts. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen, solange sie nicht wesentlich geändert oder erweitert werden.
Die Erweiterung ist der Haken. Wer eine alte Anlage um ein paar Module aufstockt, kann damit unter die neuen Regeln fallen. Das sollte vor dem Angebot mit dem Netzbetreiber geklärt sein, im selben Antrag, der auch die neue Leistung meldet. Wie dieser Antrag abläuft, steht im Artikel Netzanmeldung.
Deutschland: die 60-Prozent-Regel nach § 9 EEG
In Deutschland ist die Begrenzung keine Kann-Vorschrift. § 9 Abs. 2 EEG verlangt bei Anlagen unter 100 kW mit Einspeisevergütung, dass die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung begrenzt wird. Das gilt, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut ist und der Netzbetreiber die Ansteuerung erfolgreich getestet hat. Laut SMA betrifft das Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen. Ältere Anlagen sind nicht betroffen.
Für eine 10-kWp-Anlage heißt das 6 kW am Netzanschluss. Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung sind von den Steuerungspflichten in Absatz 1 ausgenommen.
Der VDE FNN Hinweis zu Anschluss und Betrieb in der Niederspannung vom Oktober 2025 zeigt ein Konzept, bei dem die 60 % am Netzanschlusspunkt eingehalten werden, also nach Abzug dessen, was im Haus verbraucht wird. Dasselbe Konzept nennt 0 % für die Nulleinspeisung. Die Umsetzung muss laut FNN mit dem jeweiligen Netzbetreiber abgestimmt werden, abweichende Konzepte schon vor dem Netzanschlussbegehren. Das fragen wir bei Projekten in Deutschland vor der Bestellung ab.
Statisch oder dynamisch: der Unterschied im Ertrag
Eine statische Einspeisebegrenzung stellt den Wechselrichter fest auf einen Höchstwert ein, egal, was im Haus passiert. Läuft mittags die Waschmaschine, darf der Wechselrichter trotzdem nicht mehr liefern. Das kostet Ertrag.
Eine dynamische Begrenzung misst am Netzanschlusspunkt. Der Wechselrichter darf so viel erzeugen, wie Haus, Speicher und Wallbox gerade aufnehmen, plus die erlaubte Einspeisung. Erst wenn diese Summe überschritten wird, regelt er ab. Dafür braucht er einen Zähler oder Stromsensoren am Hausanschluss, die er laufend abfragt. Ohne Messung kann er die Einspeisung nicht kennen.
Die Nulleinspeisung ist der Grenzfall. Der Netzbetreiber erlaubt gar keine Einspeisung, oft weil der Netzanschluss voll ist. Dann darf nichts über den Zähler zurück ins Netz. Das funktioniert nur dynamisch und nur mit Messung.
Welche Geräte die Einspeisebegrenzung umsetzen
Fast jeder Wechselrichter in unserem Sortiment kann die Einspeisung begrenzen. Der Unterschied liegt darin, was dafür zusätzlich nötig ist:
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SMA: Der SMA STP10.0-3SE-40 regelt laut Produktbeschreibung mit dem SMA Energy Meter dynamisch zwischen 0 und 100 %.
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Deye: Beim Deye SUN-10K-SG05LP3 liegen drei Stromsensoren bei, die für Einspeise- und Nulleinspeiseregelung reichen. Ein Zähler ist nur eine Option.
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Sigenergy: Der Power Sensor ist bei den Hybridwechselrichtern wie dem Sigenergy TP2 10 kW nicht im Lieferumfang, wird für die Nulleinspeisung aber gebraucht, zum Beispiel der Power Sensor Three Phase CT DH.
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GoodWe: Beim einphasigen GoodWe GW5000-ES-20 liegt ein einphasiger Zähler bei. Gibt es im Haus dreiphasige Verbraucher und eine Einspeisebegrenzung, braucht es laut Herstellerangabe den GM3000, und der liegt nicht bei.
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Solplanet: Zero-Export nur mit einem vom Hersteller freigegebenen Smart Meter über RS485. Ein Modell nennt das Datenblatt nicht.
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Fronius: Die Symo-Reihe hat eine Schnittstelle für einen Rundsteuerempfänger, falls der Netzbetreiber über Rundsteuersignale abregelt.
Gerade das GoodWe-Beispiel zeigt, wie leicht der Zähler zu klein ausfällt. Ein einphasiger Zähler sieht nur seine Phase. Speist der Wechselrichter auf L1 ein, während auf L2 und L3 eine Wärmepumpe läuft, misst er falsch. Welcher Zähler zu welchem Gerät gehört, steht im Artikel Smartmeter für Wechselrichter, wo er im Schrank sitzt, im Artikel Zählerschrank.
Aus der Praxis: zwei Regler an einem Netzanschluss
Ein Interessent wollte zu seinem bestehenden SMA Sunny Tripower 10.0 einen Sigenergy-Speicher mit Energy Controller 8 kW und Gateway nachrüsten. Die Frage war, wer die Einspeisung begrenzt. Sigenergy beschreibt das in seiner Technical Note zur Nachrüstung: Der Speicher wird ohne Kommunikation zum SMA AC-seitig dazugestellt. Sigenergy steuert den SMA nicht. Jedes System regelt an seinem eigenen Messpunkt.
Damit beide nicht gegeneinander arbeiten, empfiehlt Sigenergy, den Zielwert des eigenen Sensors etwas niedriger zu setzen als den des SMA-Zählers, im Beispiel SMA 0 W und Sigenergy −100 W. Dann lädt zuerst der Speicher, und erst wenn er voll ist oder seine Ladeleistung nicht reicht, regelt der SMA ab. Ohne diesen Abstand kann es passieren, dass der SMA schon drosselt, während der Speicher noch Platz hätte.
Bei Anlagen mit zwei Herstellern legen wir diese Reihenfolge vor der Inbetriebnahme fest und halten sie und im Inbetriebnahme-Protokoll festzuhalten.
Häufige Fragen
Gilt die Einspeisebegrenzung auch für meine bestehende Anlage?
In Österreich nur, wenn die Anlage wesentlich geändert oder erweitert wird. In Deutschland betrifft die 60-Prozent-Regel laut SMA Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen.
Verliere ich durch die Begrenzung viel Ertrag?
Bei einer dynamischen Regelung mit Eigenverbrauch und Speicher wenig. Das österreichische Wirtschaftsministerium nennt für eine Südanlage weniger als 1 % abgeregelte Energie, selbst bei voller Einspeisung.
Brauche ich für die Nulleinspeisung einen eigenen Zähler?
Ja, oder Stromsensoren am Netzanschluss. Deye legt sie bei, Sigenergy und Solplanet verlangen einen freigegebenen Zähler, der bei Sigenergy nicht im Lieferumfang ist.