Voltaik Holzner & Krenn GmbH verkauft Photovoltaik-Komponenten, Speicher, Wechselrichter, Wärmepumpen und Wallboxen an Kundinnen und Kunden in Österreich, Deutschland und weiteren Ländern der EU. Auf dieser Seite finden Sie die gesetzlichen Hinweise zur Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten, Altbatterien und Verpackungen. Stand: 09.10.2026. Die Seite gibt die Rechtslage wieder und ist keine Rechtsberatung.
So geben Sie ein Altgerät an uns zurück
Die Rückgabe ist für Sie unentgeltlich. Schreiben Sie an service@voltaik.shop oder rufen Sie +43 (0)7252 73602 an. Nennen Sie Gerät oder Batterie, Anzahl, ungefähres Gewicht und Ihre Postleitzahl. Wir nennen Ihnen eine Rückgabestelle in Ihrer Nähe oder vereinbaren die Rücknahme bei der Zustellung Ihres neuen Geräts. Anschrift: Voltaik Holzner & Krenn GmbH, Kreuzleitenstraße 22, 4451 Garsten, Österreich.
Unabhängig davon können Sie Altgeräte und Altbatterien kostenlos bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde abgeben (in Deutschland Wertstoffhof, in Österreich Altstoffsammelzentrum).
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Elektrogeräte und Batterien tragen das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern. Es bedeutet: Das Gerät oder die Batterie darf am Ende der Nutzung nicht in den Hausmüll (unsortierten Siedlungsabfall). Geben Sie es bei einer getrennten Sammlung ab.
Steht unter dem Symbol auf einer Batterie das chemische Zeichen Cd (Cadmium), Pb (Blei) oder Hg (Quecksilber), enthält die Batterie mehr als den zulässigen Grenzwert dieses Schwermetalls (Cd über 0,002 %, Pb über 0,004 %).
Deutschland: Elektro- und Elektronikaltgeräte (ElektroG)
Getrennte Sammlung: Als Besitzerin oder Besitzer eines Altgeräts müssen Sie es einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ElektroG).
Batterien und Lampen entnehmen: Altbatterien und Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, müssen Sie vor der Abgabe zerstörungsfrei vom Altgerät trennen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ElektroG). Lithiumhaltige Batterien können bei Beschädigung, Kurzschluss oder Überhitzung brennen oder explodieren — siehe Sicherheitshinweise unten.
Rücknahmepflicht der Händler: Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte — im Versandhandel zählen alle Lager- und Versandflächen — müssen beim Kauf eines neuen Geräts ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurücknehmen. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, nehmen sie bis zu drei Stück je Geräteart auch ohne Neukauf zurück. Bei Auslieferung nach Hause ist die Abholung für Geräte der Kategorien 1, 2 und 4 (Wärmeüberträger, Bildschirme, Großgeräte wie PV-Module) unentgeltlich (§ 17 Abs. 1 und 2 ElektroG).
Unsere Rückgabemöglichkeit: siehe „So geben Sie ein Altgerät an uns zurück“ oben.
Daten löschen: Für das Löschen personenbezogener Daten auf dem Altgerät (zum Beispiel Zugangsdaten in Wechselrichtern, Energiemanagern oder Wallboxen) sind Sie selbst verantwortlich (§ 18 Abs. 4 Nr. 6 ElektroG).
Deutschland und EU: Batterien (EU-Batterieverordnung 2023/1542, BattDG)
Rückgabe ist Pflicht: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und zurückzugeben (Art. 64 Verordnung (EU) 2023/1542, § 6 Abs. 1 BattDG).
Unentgeltliche Rückgabe: Altbatterien der Art, die wir als neue Batterien anbieten oder angeboten haben, nehmen wir unentgeltlich zurück — unabhängig von Marke und Herkunft und ohne dass Sie eine neue Batterie kaufen müssen. Bei Lieferung bieten wir die Rücknahme am Zustellort oder an einer Sammelstelle in Ihrer Nähe an (Art. 62 Abs. 1, 4 und 5 Verordnung (EU) 2023/1542, § 14 und § 18 BattDG).
Heimspeicher und andere Batterien mit mehr als 5 kg gelten als Industriebatterien (Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 Verordnung (EU) 2023/1542). Auch sie nehmen wir unentgeltlich zurück.
Abfall vermeiden: Verlängern Sie die Nutzungsdauer Ihrer Batterie: Betreiben Sie sie im vom Hersteller angegebenen Temperatur- und Ladebereich und folgen Sie seinen Wartungshinweisen. Prüfen Sie vor der Entsorgung eine Wiederverwendung, Reparatur oder Umnutzung (zum Beispiel als stationärer Speicher).
Sammlung und Behandlung: Gesammelte Altbatterien werden zur Wiederverwendung oder Umnutzung vorbereitet oder recycelt; wertvolle Stoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel und Kupfer werden zurückgewonnen.
Sicherheitshinweise für Altbatterien
Kleben Sie die Pole von Lithium-Batterien vor der Abgabe ab, damit kein Kurzschluss entsteht.
Beschädigte, aufgeblähte, ausgelaufene oder heiße Batterien nicht weiter benutzen, nicht laden und nicht selbst versenden. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr. Melden Sie sich bei uns, wir klären den sicheren Transport.
Heimspeicher und Batteriemodule nur von einer Elektrofachkraft abklemmen und ausbauen lassen.
Batterien nie öffnen, ins Feuer werfen oder in den Hausmüll geben.
Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit
Batterien und Elektrogeräte können gefährliche Stoffe enthalten, zum Beispiel Schwermetalle, Elektrolyte oder Flammschutzmittel. Gelangen sie bei falscher Entsorgung (Hausmüll, wilde Ablagerung) in Boden, Wasser oder Luft, schaden sie Umwelt und Gesundheit. Die getrennte Sammlung verhindert das und ermöglicht das Recycling.
Deutschland: Verpackungen (VerpackDG)
Verkaufs- und Versandverpackungen, die bei Ihnen zu Hause anfallen, geben Sie in die örtliche getrennte Sammlung: Karton ins Altpapier, Folien und Kunststoffe in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Transportverpackungen wie Paletten, Holzverschläge und Kantenschutz, die nicht über diese Sammlung entsorgt werden, nehmen wir am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurück. Sprechen Sie uns dazu bei der Lieferung oder per E-Mail an. Sinn und Zweck: Die Verpackungen werden der Wiederverwendung oder Verwertung zugeführt, statt im Restmüll zu landen (§ 39 Abs. 1 VerpackDG).
Österreich: Elektroaltgeräte (EAG-VO)
Rückgabe: Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen der Gemeinden (Altstoffsammelzentrum) und bei den von Herstellern eingerichteten Stellen zurückgeben (§ 5 Abs. 1 EAG-VO).
Zug um Zug: Kaufen Sie bei uns ein neues Elektrogerät für private Haushalte, nehmen wir auf Ihr Verlangen ein Altgerät gleichwertiger Art, das dieselbe Funktion erfüllt hat, unentgeltlich zurück (§ 5 Abs. 2 und 3 EAG-VO). Melden Sie sich dazu wie oben beschrieben; wir nennen Ihnen die Rückgabestelle und deren Öffnungszeiten.
Sinn und Zweck der getrennten Sammlung: Altgeräte gehören nicht in den gemischten Siedlungsabfall. Nur getrennt gesammelte Geräte können wiederverwendet oder der stofflichen Verwertung zugeführt werden; Schadstoffe werden dabei sicher entfernt (§ 13 EAG-VO).
Österreich: Batterien (Batterienverordnung)
Altbatterien können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen der Gemeinden, bei den von Herstellern eingerichteten Rückgabemöglichkeiten und bei uns als Letztvertreiber zurückgeben (§ 7 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Batterienverordnung). Heimspeicher sind Industriebatterien (mehr als 5 kg); Industriealtbatterien werden unabhängig von Herkunft und chemischer Zusammensetzung zurückgenommen (§ 15 Abs. 1 Batterienverordnung, Art. 62 Verordnung (EU) 2023/1542).
Österreich: Verpackungen
Haushaltsverpackungen entsorgen Sie über die getrennte Sammlung Ihrer Gemeinde: Karton ins Altpapier, Kunststoff- und Metallverpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Geben Sie dort nur Verpackungen ein, keine anderen Abfälle (§ 19 Abs. 1 Verpackungsverordnung 2014). Die Transportverpackung nehmen wir auf Ihr Verlangen unmittelbar nach der Übergabe oder bei der nächsten Lieferung unentgeltlich zurück (§ 19 Abs. 3 Verpackungsverordnung 2014).
Andere EU-Länder
Die EU-Batterieverordnung gilt in allen Mitgliedstaaten: Altbatterien nehmen wir auch dort unentgeltlich zurück, wie oben beschrieben. Elektroaltgeräte und Verpackungen geben Sie bei den örtlichen Sammelstellen ab.
Ausblick: Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 gilt seit 12.08.2026. Eine einheitliche Kennzeichnung der Verpackungen mit Angaben zum Material (Piktogramme) wird ab dem 12. August 2028 Pflicht (Art. 12 Abs. 1 Verordnung (EU) 2025/40).
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Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir sind sehr zufrieden. Auch die Installation und Inbetriebnahme wurde vom Voltaik-Team professionell umgesetzt.