Viele Bauherren halten die Netzanmeldung für eine Formalität, die der Elektriker am Ende erledigt. In Österreich ist es umgekehrt: Der erste Schritt passiert, bevor ein einziges Modul am Dach liegt. Wer zuerst baut und dann anmeldet, wartet mit einer fertigen Anlage auf die Freigabe. Und er riskiert die Förderung, denn ohne Einspeisezählpunkt lässt sich kein EAG-Antrag stellen.
Dieser Artikel zeigt die Reihenfolge, wie sie die Netzbetreiber selbst beschreiben. Als Beispiel dient Netz Niederösterreich, weil deren Ablauf öffentlich und Schritt für Schritt dokumentiert ist. Andere Netzbetreiber arbeiten ähnlich, die Portale und Formulare unterscheiden sich aber. Verbindlich ist immer der Netzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage steht.
Ab wann eine Netzanmeldung nötig ist
Netz NÖ schreibt in seinem Quick Check zur Fertigmeldung: Ab einer Wechselrichterleistung über 800 W braucht die Anlage eine Netzzugangsvereinbarung. Das gilt unabhängig davon, ob der Strom eingespeist oder im Haus verbraucht wird. Jede neue Erzeugungsanlage und jede wesentliche Änderung ist zu melden, ausdrücklich auch ein Wechselrichtertausch und ein Balkonkraftwerk.
Der Wechselrichtertausch wird oft vergessen. Wer einen defekten Wechselrichter durch ein anderes Modell ersetzt, etwa einen alten Stringwechselrichter durch einen Fronius Symo GEN24 8.0 Plus, muss das neue Gerät beim Netzbetreiber melden. Bei einem Hybridwechselrichter mit Speicher gilt das erst recht.
Die Reihenfolge der Netzanmeldung bei Netz NÖ
Netz NÖ nennt neun Schritte bis zur Betriebserlaubnis. Gekürzt sieht das so aus:
- Antrag auf Netzzugang über das Kundenportal. Das kann der Elektriker für den Kunden erledigen.
- Der Kunde bekommt ein Vertragsangebot für den Netzzugang und nimmt es an.
- Er erhält die Vertragsbestätigung oder Netzzugangsvereinbarung. Darin steht der Zählpunkt der PV-Anlage.
- Wer eine Förderung will, stellt jetzt den Antrag. Die Daten dafür stehen im Netzvertrag.
- Vor der Inbetriebnahme braucht es einen Abnahmevertrag mit einem Stromhändler für den Überschuss.
- Der Stromhändler meldet den Einspeisezählpunkt beim Netzbetreiber an.
- Der Kunde bezahlt die Rechnung für den Netzzutritt.
- Ein konzessioniertes Elektrounternehmen errichtet die Anlage.
- Das Elektrounternehmen gibt die Fertigstellungsmeldung im Netzpartner-Portal ab.
Danach erteilt der Netzbetreiber die Betriebserlaubnis. Erst dann darf die Anlage laufen. Netz NÖ formuliert das deutlich: Ohne Betriebserlaubnis, Netzzugangsvertrag und Abnahmevertrag ist der Betrieb vorschriftswidrig. Über 30 kVA prüfen Netz NÖ und Elektriker die Anlage gemeinsam.
Zwei Details führen in der Praxis zu Rückfragen. Die angesuchte Leistung muss mit der Leistung in der Fertigmeldung übereinstimmen. Und Zählpunkt und Kundendaten beim Stromhändler müssen genau zu den Daten im Netzvertrag passen. Ein Tippfehler im Namen reicht, damit die Anmeldung des Einspeisezählpunkts hängen bleibt.
Was der Einspeisezählpunkt ist und wofür Sie ihn brauchen
Der Bezugszählpunkt kennt jeder von der Stromrechnung. Der Einspeisezählpunkt ist eine eigene Nummer für die Erzeugung. Die EAG-Förderabwicklungsstelle beschreibt ihn in ihren FAQ zum Investitionszuschuss 2026 als 33-stellige Nummer, die mit AT00 beginnt. Der Nachweis über den Netzzugang muss Einspeisezählpunkt, Zählpunktinhaber, Anlagenstandort und Netzanschlussleistung enthalten.
Daran hängt die Förderung. Das Ticket beim Fördercall wird über den Einspeisezählpunkt dem Projekt zugeordnet. Ohne Zählpunkt gibt es keinen Antrag. Ein Balkonkraftwerk ohne eigenen Einspeisezählpunkt ist deshalb laut derselben FAQ nicht förderfähig. Wie der Förderantrag abläuft, beschreibt der nächste Artikel dieser Reihe zur PV-Förderung in Österreich.
Hat ein Haus noch keinen Einspeisezählpunkt, etwa bei einem Neubau, beantragen wir ihn als eigene Leistung: Zählpunkt beantragen. Bei einer Erweiterung ist meist schon einer da.
Wie lange die Netzanmeldung dauert
Das hängt stark vom Netzbetreiber ab. Netz Oberösterreich hat den Netzzugang für PV-Anlagen weitgehend automatisiert. Laut einem Bericht von Oesterreichs Energie aus dem Jahr 2023 findet der Kunde bei Anlagen bis 20 kW im Idealfall schon am nächsten Morgen die Zusage im Postfach. Größere Anlagen brauchten dort gewöhnlich wenige Tage. Die Freischaltung macht der Techniker vom Büro aus, vor Ort wird stichprobenartig kontrolliert. Andere Netzbetreiber brauchen länger. Planen Sie deshalb den Antrag gleich nach der Auftragserteilung ein und nicht erst, wenn die Module geliefert sind.
Wechselrichterliste nach TOR Erzeuger
Der Netzbetreiber prüft, ob der Wechselrichter für Österreich zugelassen ist. Nachweis ist die Wechselrichterliste TOR Erzeuger Typ A von Oesterreichs Energie. Steht ein Gerät dort nicht, kann die Freigabe scheitern.
Ein Beispiel, das wir aus Kundenfragen kennen: Bei Deye-Hybridwechselrichtern der Reihe SG04LP3 war die Zulassung laut Forenberichten zeitweise ausgelaufen. Ein Nutzer im herstellernahen Forum meldet die erneute Zulassung im März 2024 mit der Firmware 1150. Das sind Forenangaben, keine Herstellerangaben. Für Geräte wie den Deye SUN-10K-SG05LP3 gilt deshalb: Den Listenstand vor dem Angebot beim Netzbetreiber abfragen, nicht danach. Wie die Ländereinstellung bei der Inbetriebnahme gesetzt wird, steht im Artikel Inbetriebnahme.
Netzbetreiber-Vorgaben im Zählerschrank
Netzbetreiber schreiben für den Zählerschrank eigenes Material vor, und es ist nicht überall dasselbe. In allen 29 Angeboten, die wir ausgewertet haben, steht dafür eine eigene Position: bei Netz OÖ ein Keystone-Modul bzw. SLTS, bei Netz NÖ ein Finder-Relais. Wer ein Angebot ohne diese Position bekommt, sollte nachfragen. Was sonst in den Zählerschrank gehört, beschreibt der Artikel Zählerschrank.
Aus der Praxis: Erweiterung kurz vor dem Fördercall
Ende September wollte ein Kunde seine bestehende Anlage erweitern und dafür den Investitionszuschuss im dritten Fördercall nutzen, der am 8. Oktober 2026 beginnt. Der Netzzugang für die Erweiterung lag aber noch bei Netz NÖ in Bearbeitung. Ohne Vertragsbestätigung keine bestätigten Zählpunktdaten, ohne die kein vollständiger Antrag. Wir haben beim Netzbetreiber unter Angabe der Vorgangsnummer nach dem Stand gefragt und auf den Termin hingewiesen.
Die Lehre daraus: Wer fördern will, rechnet vom Fördercall rückwärts. Der Netzzugang muss vor dem Fördercall bestätigt sein, und die EAG-Abwicklungsstelle verlangt bei Antragstellung auch alle nötigen Genehmigungen und Anzeigen. Bei uns sind Netzanmeldung, Inbetriebnahme und Prüfbericht in der Pauschale für Engineering und Inbetriebnahme enthalten. Den Zeitplan stimmen wir mit dem Kunden ab, sobald der Auftrag steht.
Häufige Fragen
Muss ich eine PV-Anlage in Österreich beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Netz NÖ verlangt ab 800 W Wechselrichterleistung eine Netzzugangsvereinbarung, unabhängig davon, ob eingespeist wird. Auch Balkonkraftwerke und ein Wechselrichtertausch sind zu melden.
Wer meldet die Fertigstellung der Anlage?
Das konzessionierte Elektrounternehmen, das die Anlage errichtet hat. Bei Netz NÖ geschieht das im Netzpartner-Portal. Erst danach erteilt der Netzbetreiber die Betriebserlaubnis.
Brauche ich den Einspeisezählpunkt schon für den Förderantrag?
Ja. Der EAG-Antrag verlangt den 33-stelligen Einspeisezählpunkt, und das Ticket beim Fördercall wird über diese Nummer zugeordnet.