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Garantie und Gewährleistung bei PV-Komponenten: was gilt und wie Sie reklamieren

Wenn ein Wechselrichter nach drei Jahren ausfällt, fallen zwei Wörter, die oft verwechselt werden: Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistung ist gesetzlich und richtet sich gegen den Verkäufer. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, mit eigenen Bedingungen. Beides kann nebeneinander bestehen, und eines ersetzt das andere nicht. Hier steht, welche Fristen in Österreich und Deutschland gelten, was die Hersteller aus unserem Sortiment versprechen und wie eine Reklamation bei uns läuft. Gesetze verlinken wir direkt, Garantiebedingungen mit Datum der Fassung.

Gewährleistung in Österreich

Für Verbraucher gilt seit 2022 das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Der Unternehmer haftet für jeden Mangel, der bei Übergabe vorliegt und innerhalb von zwei Jahren hervorkommt (§ 10 Abs. 1). Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe da war (§ 11). Danach muss der Kunde das beweisen. Die Rechte verjähren drei Monate nach Ablauf der Frist (§ 28).

Neu ist § 10 Abs. 2a. Wird ein Mangel durch Verbesserung behoben, also repariert statt getauscht, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmal um ein Jahr. Die Regel kommt aus dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl. I Nr. 60/2026). Sie gilt seit 1. Oktober 2026 für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen wurden (§ 29 Abs. 4).

Zwischen Unternehmen gilt das ABGB. Auch hier sind es zwei Jahre (§ 933 ABGB). Für Installateure, die bei uns einkaufen, kommt aber die Mängelrüge dazu: Nach § 377 UGB muss der Käufer Mängel, die er bei ordnungsgemäßer Untersuchung nach der Lieferung feststellen konnte, binnen angemessener Frist anzeigen. Sonst verliert er die Ansprüche auf Gewährleistung.

Gewährleistung in Deutschland

In Deutschland verjähren die Mängelansprüche beim Kauf in der Regel nach zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB). Beim Verbrauchsgüterkauf gilt eine Beweislastumkehr von einem Jahr (§ 477 BGB). Auch das deutsche Recht kennt die Verlängerung nach einer Reparatur: Wird durch Nachbesserung nacherfüllt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).

Unter Kaufleuten ist die Frist für die Rüge strenger formuliert als in Österreich. Nach § 377 HGB ist die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und ein Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wer das unterlässt, für den gilt die Ware als genehmigt, außer der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

Für die Praxis heißt das: Lieferung auspacken, sichtbare Schäden sofort melden, mit Foto. Nicht erst dann, wenn das Gerät Wochen später am Dach hängt.

Herstellergarantie: was die Hersteller versprechen

Die Garantie ist freiwillig, und jeder Hersteller regelt sie anders. Einige Beispiele aus unseren Produktdaten und den Garantiedokumenten:

  • Huawei: Für den Huawei SUN2000-8K-MAP0 und die übrigen MAP0-Größen nennt Huawei eine zehnjährige Advanced Warranty nach der Smart PV Warranty Policy V1.2 vom 19. Mai 2026.
  • GoodWe: Hier zählt das Herstellungsdatum. Für Hybride der ET-Serie wie den GoodWe GW10K-ET-20 gelten laut den Garantiebedingungen für Europa (Rev. 3.9, März 2026) zehn Jahre für Geräte, die ab 1. Jänner 2026 produziert wurden, und fünf Jahre für ältere.
  • Deye: Das Datenblatt im Deye-Handbuch nennt fünf oder zehn Jahre, abhängig vom Installationsort, und verweist auf die Garantiebedingungen (gedruckte Seite 50). Ausgeschlossen sind laut Seite 48 unter anderem Transportschäden, Fehler bei Installation oder Inbetriebnahme, unzureichende Belüftung und Überspannung durch Blitz.
  • Sigenergy: Die deutsche Garantie für den SigenStor vom 23. Jänner 2025 gibt zehn Jahre auf Batterie und Energy Controller, etwa den Energy Controller 10 kW. Sie verlangt einen qualifizierten und geschulten Installateur. Ein Defekt ist binnen 30 Tagen zu melden.
  • Fronius: Die volle Garantielaufzeit gibt es nur nach Registrierung. Die Bedienungsanleitung des Symo verweist dafür auf Solar.web (Seite 64), die neueren Anleitungen auf warranty.fronius.com.

Zwei Punkte überraschen Kunden immer wieder. Erstens: Bei Sigenergy hängt die volle Garantie an der Internetverbindung. Mehr dazu im Artikel Monitoring-App. Zweitens: Die Fronius-Registrierung vergisst man leicht. Sie gehört deshalb auf die Liste für die Inbetriebnahme, gleich neben den Prüfbericht, den der Betreiber für Garantie und Versicherung aufheben sollte.

So reklamieren Sie bei uns

Ob Garantie oder Gewährleistung: Der Weg führt über uns. Sie müssen nicht selbst beim Hersteller anrufen. Wir klären den Fall mit dem Hersteller oder dem Großhändler. Damit es schnell geht, brauchen wir:

  • Modell und Seriennummer des Geräts
  • die Rechnung oder Ihre Bestellnummer
  • den Fehlercode, ein Foto vom Display oder einen Screenshot der App
  • seit wann der Fehler auftritt und ob er dauerhaft ansteht

Welcher Code was bedeutet, steht im Artikel Fehlercodes. Viele Meldungen erledigen sich von selbst. Andere brauchen einen Techniker, und dann zählt jeder Tag, etwa bei der 30-Tage-Frist von Sigenergy.

Aus der Praxis: Garantie bei Lieferung ins Ausland

Ein Kunde aus der Slowakei fragte vor dem Kauf eines Deye-Hybrids mit 20 kW, ob die Herstellergarantie dort überhaupt gilt. Die Antwort fanden wir in Deyes eigenem Dokument für Installationen in Europa, der „10-Year Limited Warranty for Installation in Europe“. Die Slowakei ist damit abgedeckt. Den Ablauf haben wir dem Kunden gleich mitgeschickt: Im Garantiefall meldet er sich mit Seriennummer, Rechnung und Fehlerbeschreibung bei uns, wir klären es mit Deye und dem Großhändler. Solche Fragen lohnt es sich vor dem Kauf zu stellen, nicht erst, wenn das Gerät ausfällt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist gesetzlich und richtet sich gegen den Verkäufer, meist zwei Jahre. Die Garantie gibt der Hersteller freiwillig, mit eigener Laufzeit und eigenen Bedingungen.

Verlängert eine Reparatur die Gewährleistung?

Bei Verbrauchern ja. In Österreich verlängert eine Verbesserung die Frist einmal um ein Jahr, für Verträge ab 1. Oktober 2026 (§ 10 Abs. 2a VGG). In Deutschland verlängert eine Nachbesserung die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).

Muss ich mich im Garantiefall an den Hersteller wenden?

Nein. Melden Sie sich bei uns mit Seriennummer, Rechnung und Fehlerbild. Wir wickeln den Fall mit dem Hersteller oder dem Großhändler ab.