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PV-Förderung in Österreich 2026: EAG-Investitionszuschuss, Speicher und Länder

Die wichtigste PV-Förderung in Österreich ist der Investitionszuschuss nach § 56 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG. Er wird nicht laufend vergeben, sondern in Fördercalls mit festem Budget. Wer den Termin verpasst oder mit unvollständigen Unterlagen kommt, wartet auf den nächsten Call. Für 2026 steht noch einer aus: vom 8. bis 22. Oktober 2026.

Alle Zahlen hier stammen aus der Verordnung und aus den Unterlagen der EAG-Förderabwicklungsstelle. Wir verlinken jeweils die Quelle. Förderbedingungen ändern sich von Jahr zu Jahr. Prüfen Sie vor dem Antrag deshalb den aktuellen Stand.

PV-Förderung 2026: die Sätze laut Verordnung

Termine, Budgets und Sätze stehen in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026, BGBl. II Nr. 12/2026. Für alle drei Calls gelten dieselben Sätze:

  • Kategorie A, bis 10 kWp: 150 Euro je kWp
  • Kategorie B, über 10 bis 20 kWp: 140 Euro je kWp
  • Kategorie C, über 20 bis 100 kWp: höchstens 130 Euro je kWp
  • Kategorie D, über 100 bis 1.000 kWp: höchstens 120 Euro je kWp
  • Stromspeicher: 150 Euro je kWh

Die Calls liefen bzw. laufen vom 23. April bis 11. Mai, vom 16. bis 30. Juni und vom 8. bis 22. Oktober 2026. Im ersten Call standen für A und B je 5 Millionen Euro bereit, im dritten Call sind es für jede Kategorie 2 Millionen Euro. Das Budget ist also kleiner geworden.

In A und B zählt die Reihenfolge: Wer früher einreicht, kommt früher dran. In C und D gewinnt laut FAQ der Abwicklungsstelle der niedrigste beantragte Förderbedarf je kWp. Der Zuschuss ist außerdem auf 30 % des Investitionsvolumens begrenzt.

Ein Rechenbeispiel

Eine Anlage mit 9 kWp und einem Speicher mit 10 kWh nutzbarer Kapazität fällt in Kategorie A. Rechnerisch ergibt das 1.350 Euro für die PV-Anlage und 1.500 Euro für den Speicher, zusammen 2.850 Euro.

Beim Speicher zählt die nutzbare Kapazität, nicht die Bruttokapazität aus der Werbung. Er muss mindestens 0,5 kWh je kWp haben, bei 9 kWp also 4,5 kWh. Gefördert werden höchstens 50 kWh. Einen Speicher allein fördert das EAG nicht, nur zusammen mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Die Erweiterung eines bestehenden Speichers ist nicht förderfähig. Passende Geräte finden Sie unter Speichersysteme.

Der Made-in-Europe-Bonus

Seit dem zweiten Call 2025 gibt es einen Zuschlag für europäische Komponenten: je 10 % für Module und Wechselrichter, wenn alle Fertigungsschritte in der EU, im EWR oder in der Schweiz liegen, und 10 % auf den Speicherteil, wenn dort mindestens ein Fertigungsschritt stattfindet. Welche Produkte zählen, steht auf den Whitelists der Abwicklungsstelle.

Wir haben die Listen mit unserem Sortiment abgeglichen. Auf der Wechselrichterliste vom 10. Juli 2026 stehen von Fronius unter anderem die Symo GEN24 in den Größen 3.0 bis 12.0, etwa der Symo GEN24 8.0 Plus. Den einphasigen Primo GEN24 haben wir dort nicht gefunden. Auf der Speicherliste vom 28. Juli 2026 stehen die Fronius-Systeme Reserva Pro 12.0 bis 32.0, aufgebaut aus Reserva-Pro-Modulen. Die ältere Reserva mit 3,15-kWh-Modulen steht nicht darauf.

Für das Beispiel oben heißt das: Mit einem gelisteten Wechselrichter steigt der PV-Teil von 1.350 auf 1.485 Euro, mit gelisteten Modulen dazu auf 1.620 Euro. Ein gelisteter Speicher bringt 1.650 statt 1.500 Euro. Den Bonus müssen Sie beim Antrag ankreuzen, nachträglich geht das nicht. Bei der Endabrechnung muss das verbaute Produkt auf der Liste stehen.

Ablauf und Fristen

Der Antrag beginnt mit einem Ticket. Am ersten Tag des Calls öffnet die Ticketziehung um 17 Uhr, ab dem zweiten Tag um 8 Uhr lässt sich das Projekt im EAG-Portal einreichen. Das Ticket wird über den Einspeisezählpunkt zugeordnet. Ohne Zählpunkt gibt es keinen Antrag. Wie Sie ihn bekommen, steht im Artikel Netzanmeldung.

Diese Fristen gelten laut FAQ:

  • Bestellen und Anzahlen vor dem Antrag ist erlaubt. In Betrieb gehen darf die Anlage aber erst nach dem ersten gültigen Antrag.
  • Genehmigungen und Bauanzeigen müssen beim Antrag vorliegen. Fehlende Unterlagen lassen sich binnen vier Wochen nachreichen.
  • Nach dem Fördervertrag muss die Anlage bis 100 kWp binnen sechs Monaten in Betrieb gehen. Eine Verlängerung gibt es nur, wenn die Verzögerung nicht in Ihrer Hand liegt, etwa bei Lieferverzug.
  • Die Endabrechnung folgt spätestens sechs Monate nach Ende der Inbetriebnahmefrist, mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen, Prüfprotokoll und Fotos.

Was nicht gefördert wird

Die FAQ nennen eine lange Liste. Drei Punkte betreffen fast jeden Online-Käufer.

Reine Materialrechnungen ohne Montagerechnung einer befugten Fachfirma werden nicht anerkannt, ebenso Eigenleistungen. Wer Module und Wechselrichter selbst kauft und selbst montiert, bekommt also keinen Zuschuss. Barzahlungen gelten nicht als Zahlungsnachweis. Und Rechnungsempfänger muss der Förderwerber sein.

Dazu kommt eine Altlast: Anlagen, die schon mit dem Nullsteuersatz gekauft wurden, sind vom Zuschuss ausgeschlossen. Dieser Satz galt in Österreich laut Finanzministerium vom 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025, für Verträge vor dem 7. März 2025 bis Jahresende 2025. Seither gelten wieder 20 %.

Landes- und Gemeindeförderungen

Bis 100 kWp lässt sich der Investitionszuschuss mit Förderungen von Bund, Land und Gemeinde kombinieren, sofern die beihilferechtlichen Grenzen eingehalten werden. Die jeweils andere Förderung muss die Kombination aber auch erlauben. Die PV- und Speicherprogramme des Klima- und Energiefonds schließen sie laut FAQ aus.

Landesprogramme kommen und gehen schnell. Oberösterreich hat seine Förderung für die Nachrüstung von Speichern an bestehenden Anlagen laut Land OÖ mit 1. Juli 2026 eingestellt, weil die Mittel aufgebraucht waren. Wir nennen hier deshalb keine weiteren Landesprogramme. Schauen Sie auf die Förderseite Ihres Landes und Ihrer Gemeinde, bevor Sie den Auftrag unterschreiben.

Aus der Praxis: der Zählpunkt bremst

Ende September wollte ein Kunde seine Anlage erweitern und den Call ab 8. Oktober nutzen. Material und Termin waren kein Problem. Gebremst hat der Netzzugang, der beim Netzbetreiber noch in Bearbeitung war. Wir haben dort nachgefragt und auf den Termin hingewiesen. Seither planen wir bei Förderkunden den Netzantrag als ersten Schritt ein. Netzanmeldung, Inbetriebnahme und Prüfprotokoll für die Endabrechnung sind bei uns Teil der Pauschale für Engineering und Inbetriebnahme.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste Fördercall für PV-Anlagen?

Der dritte Call 2026 läuft vom 8. bis 22. Oktober 2026. Die Ticketziehung beginnt am 8. Oktober um 17 Uhr.

Kann ich einen Speicher allein fördern lassen?

Nein. Das EAG fördert Speicher nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage oder einer Erweiterung. Auch die Erweiterung eines vorhandenen Speichers ist nicht förderfähig.

Bekomme ich Förderung, wenn ich die Anlage selbst montiere?

Nein. Eigenleistungen und reine Materialrechnungen ohne Montagerechnung einer befugten Fachfirma werden nicht anerkannt.