Für PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak entfällt bis Ende 2025 die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer).
Die Rechnung für die PV-Anlage wird mit 0 % Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) ausgestellt. Der Rechnungsbetrag reduziert sich dadurch automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer, was einer effektiven Preisreduktion von 16,6 % entspricht.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1) Bei der Gesamtanschaffung müssen PV-Module gekauft bzw. installiert werden.
2) Die Lieferung und/oder die Installation der PV-Anlage muss direkt an den künftigen Betreiber der PV-Anlage erfolgen.
3) Es darf für dieselbe PV-Anlage kein Antrag auf EAG-Investitionszuschuss gestellt worden sein.
Welche Leistungen unterliegen dem Nullsteuersatz?
1) Dienstleistungen/PV-Komponenten, die für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der PV-Anlage notwendig sind (photovoltaikanlagenspezifische Elektroinstallation bzw. wesentliche Bestandteile einer PV-Anlage), sofern diese zusammen mit den PV-Modulen verrechnet werden (=Einheitlichkeit der Leistung).
2) Die Lieferung und Installation unterliegt dem Nullsteuersatz.
Informieren Sie sich laufend auf Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at) über aktuelle Fördermöglichkeiten für Ihre Zwecke.
ACHTUNG: wenn Sie beim Discounter PV-Anlagen kaufen, wird die Dienstleistung, die Sie anderswo zukaufen, mit 20% besteuert. Nicht bei uns wir liefern und leisten.
Wir bitten daher unsere Kunden folgendes Formular unterzeichnen und an office@voltaik.shop zu senden:
Größenverhältnis PV-Anlage zu Stromspeicher, damit der Nullsteuersatz gilt: Modulleistung (kWp) : Speicherkapazität (kWh)
Bestätigung für Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes:
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Bauvorhaben Sie berechtigt den 0 Steuersatz anzuwenden, finden Sie hier weiterführende Informationen oder kontaktieren Sie uns unter office@voltaik.shop.
Link Bundesministerium für Finanzen: